Steuerförderung für die Gebäudesanierung in Kraft

– Information des Stadtplanungsamtes –

Eigentümer von selbst genutztem Wohn­eigentum, die in klimafreundliche Heiz­technik und Wärmedämmung investieren, können jetzt mehr Geld vom Staat bekommen. Sie haben jetzt die Wahl zwischen einem Steuerbonus vom Finanz­amt und Fördermitteln von der staatlichen KfW-Bank oder vom Bundes­amt für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (Bafa).

Hauseigentümer, deren Häuser älter als zehn Jahre sind, können Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung ab sofort beim Finanz­amt geltend machen. Im Laufe von drei Jahren können sie bis zu 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abziehen, insgesamt jedoch höchs­tens 40.000 €. In dem Jahr, in dem die Sanierung abge­schlossen wurde und in dem darauf­folgenden Kalender­jahr, können sie beim Finanz­amt jeweils bis zu sieben Prozent der Kosten geltend machen, höchs­tens jedoch jeweils 14.000 €. Im dritten Jahr bis zu sechs Prozent, höchs­tens jedoch 12.000 €.

Die Steuerförderung gilt für Baumaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden. Die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen sowie die Anforderungen an ausführende Fachunternehmen werden noch durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Finanzämter werden dann prüfen, was steuerlich absetzbar ist und was nicht. Steuerpflichtige müssen die Abschreibung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen. Informationen hierzu: Energieeffizienz-Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Hauseigentümer.

Darüber hinaus gelten bei vielen KfW-Programmen neue Konditionen bzw. wurden Produktänderungen eingeführt – Informationen unter: Hinweisseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

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