– Information des Stadtplanungsamtes –
Eigentümer von selbst genutztem Wohneigentum, die in klimafreundliche Heiztechnik und Wärmedämmung investieren, können jetzt mehr Geld vom Staat bekommen. Sie haben jetzt die Wahl zwischen einem Steuerbonus vom Finanzamt und Fördermitteln von der staatlichen KfW-Bank oder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Hauseigentümer, deren Häuser älter als zehn Jahre sind, können Ausgaben für die energetische Gebäudesanierung ab sofort beim Finanzamt geltend machen. Im Laufe von drei Jahren können sie bis zu 20 Prozent der Kosten von der Steuerschuld abziehen, insgesamt jedoch höchstens 40.000 €. In dem Jahr, in dem die Sanierung abgeschlossen wurde und in dem darauffolgenden Kalenderjahr, können sie beim Finanzamt jeweils bis zu sieben Prozent der Kosten geltend machen, höchstens jedoch jeweils 14.000 €. Im dritten Jahr bis zu sechs Prozent, höchstens jedoch 12.000 €.
Die Steuerförderung gilt für Baumaßnahmen, die nach dem 31. Dezember 2019 begonnen wurden. Die Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen sowie die Anforderungen an ausführende Fachunternehmen werden noch durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Die Finanzämter werden dann prüfen, was steuerlich absetzbar ist und was nicht. Steuerpflichtige müssen die Abschreibung jeweils mit der jährlichen Einkommensteuererklärung beantragen. Informationen hierzu: Energieeffizienz-Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für Hauseigentümer.
Darüber hinaus gelten bei vielen KfW-Programmen neue Konditionen bzw. wurden Produktänderungen eingeführt – Informationen unter: Hinweisseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).