Die Stadtverordnetenversammlung beschloss am 2. April 2019 die Sanierungssatzung “Am Anger” und die Umsetzung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchung. Ziel dieser Maßnahme ist die Sicherung und nachhaltige Weiterentwicklung der charakteristischen, denkmalgeschützten 1920er Siedlung „Am Anger“ als qualitätsvolle Wohnlage und als besonderes Zeugnis der Moderne in Luckenwalde*.
Für private Eigentümer ist vor allem die denkmalgerechte Sicherung und Erneuerung der siedlungstypischen Gestaltungselemente ein wichtiges Ziel. Zur Wiederherstellung eines denkmalgerechten Zustandes (zum Beispiel Dach, Fenster und Fassade) stehen nun besondere Fördermöglichkeiten von bis zu 55% der förderfähigen Kosten zur Verfügung. Außerdem können Eigentümer bei Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Antrag die
erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeit nach § 7h Einkommensteuergesetz nutzen.
Für Fragen und zur Vereinbarung von Termine zu kostenfreien Fördermittel- und Bauberatungen wenden Sie sich bitte an die Sanierungsstelle der Stadt Luckenwalde:
Torsten Dutschke
T 03371 672-317
M stadtplanung@luckenwalde.de
*Auf der folgenden Webseite der Stadt erhalten Sie weitere Informationen und können sich die offiziellen Dokumente herunterladen: www.luckenwalde.de/Rathaus/Stadtplanung/Vorbereitende-Untersuchungen/Am-Anger